Bestattung Norbert Feichtinger
St. Konrad - Scharnstein - Gschwandt

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.

Bei einem Todesfall in der Wohnung oder bei Aufindung eines Verstorbenen (bei einem natürlichen Tod) muss der zuständige Totenbeschauarzt amtlich den Tod feststellen. Dieser ist von den Angehörigen unmittelbar zu verständigen. Bei Nichtereichbarkeit informieren Sie bitte die Bestattung, wir werden uns bemühen Ihnen dabei behilflich zu sein. Eventuelle Krankenbefunde und Medikamente sowie Bekanntgabe des behandelnden Arztes sind zur Information für den Totenbeschauarzt vorzubereiten.

Erst nach der Totenbeschau darf die (der) Verstorbene angekleidet werden, welches in der Regel von der Bestattung übernommen wird. Sie können aber, wenn Sie es möchten, Ihre(n) Vertorbene(n) auch selbst ankleiden. Auf das Material der Kleidung (möglichst keine Kunstfasern) ist zu achten.


Bei einem Todesfall in einem Seniorenheim oder Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Heimleitung organisiert. Bezüglich der Abholung der(s) Verstorbenen nehmen wir mit der Heimleitung Verbindung auf. Die zum Ankleiden notwendige Kleidung (inkl. Unterwäsche, Socken oder Strümpfe - ohne Schuhe) sind im Heim vorzubereiten oder der Bestattung zu übergeben.


Bei einem Todesfall im Krankenhaus erfolgt die Totenbeschau durch Anstaltsärzte oder dafür zuständige Sprengelärzte. Die Freigabe und Abholung der(s) Verstorbenen vom Krankenhaus wird von uns mit der Prosektur abgeklärt. Erst dann können wir Ihnen einen konkreten Überführungstermin bekanntgeben. Die Kleidung wird in der Regel von der Bestattung übernommen und in das Krankenhaus mitgebracht.


Bei Unfällen oder Freitod ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Der Totenbeschauarzt muss zur Feststellung des Todes zugezogen werden.


Ist die Spende von Sterbesakramenten gewünscht, soll rechtzeitig mit einem Priester Kontakt aufgenommen werden, da diese nur an lebende Personen gespendet werden können.


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