Beurkundung
Jeder Todesfall muss am zuständigen Standesamt beurkundet werden. Diese Beurkundung erldigen wir gerne für Sie.
Dazu sind folgende Urkunden notwendig:
- Geburtsurkunde (vor 13. März 1938: Taufschein)
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r)
- Scheidungsdekret (Urkunde), wenn geschieden
- Nachweis des akam. Grades (wenn nicht auf Urkunde eingetragen)
- Reisepass - nur bei ausländischen StaatsbürgerInnen